Doppeltes Recht gebrochen? Neues Gutachten warnt vor NGT-Gentechnik-Verordnung
Die Debatte um neue genomische Techniken (NGT) erreicht einen kritischen Punkt. Ein aktuelles Rechtsgutachten der Kanzlei GGSC im Auftrag des BÖLW kommt zu einem alarmierenden Schluss: Die geplante EU-Verordnung bricht geltendes Recht gleich zweifelsfrei zweimal. Für uns bei EPOS steht fest: Transparenz und Vorsorge müssen Vorrang vor Lobbyinteressen haben.
Am 6. Mai 2026 wurde das Gutachten in Berlin vorgestellt, das die im Trilog geeinte Verordnung scharf kritisiert. Die Juristen warnen, dass die geplante Deregulierung nicht nur europäische Verträge, sondern auch internationale Abkommen unterläuft.
Die zwei zentralen Rechtsbrüche laut Gutachten
- Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip: Die Verordnung sieht vor, bestimmte NGT-Pflanzen ohne jede Risikoprüfung freizusetzen. Dies verletzt das in den EU-Verträgen festgeschriebene Vorsorgeprinzip zum Schutz von Mensch und Umwelt.
- Bruch des Cartagena-Protokolls: Die UN-Biodiversitätskonvention verlangt eine Risikoprüfung vor der Freisetzung jedweder genveränderter Organismen (GVO). Die EU würde mit der NGT-Verordnung gegen dieses völkerrechtlich bindende Protokoll verstoßen.
Die „Kennzeichnungslücke“: Ein Risiko für die Gastronomie
Besonders besorgniserregend für unsere Partner in der Außer-Haus-Verpflegung: Die neue Verordnung verlangt lediglich eine Kennzeichnung von Saatgut. Daraus gewonnene Erzeugnisse müssten künftig nicht mehr gekennzeichnet werden.
- Ob Babynahrung, Kekse oder Tiefkühlkost – der Endverbraucher und der Gastronom könnten nicht mehr erkennen, ob Gentechnik auf dem Teller landet.
- Selbst wenn schädliche Folgen nach der Freisetzung festgestellt werden, soll die Einstufung als „gleichwertig zu herkömmlichen Pflanzen“ laut Verordnung nicht rückgängig gemacht werden können.
Wie geht es weiter?
Das EU-Parlament muss der Verordnung noch zustimmen – die entscheidenden Abstimmungen sind für Mitte Juni 2026 geplant. Sollte das Parlament zustimmen, bleibt die Hoffnung auf eine Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), um den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt einzufordern.
Unser Versprechen bei EPOS:
Auch wenn die Politik die Kennzeichnungspflicht aufweichen möchte – wir bleiben Ihrer Sicherheit verpflichtet. Bio bedeutet auch in Zukunft Gentechnikfreiheit. Wir setzen weiterhin konsequent auf Züchtungen, die im Einklang mit der Natur stehen und maximale Transparenz für Ihre Küche bieten.
Zum Rechtsgutachten: GGSC-Gutachten zu NGT-Verordnung und Vorsorgeprinzip
Quelle: Pressemeldungen: BOELW