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AGB

Im Interesse einer geordneten, nachhaltigen und freundschaftlichen Beziehung zu unseren Kunden legt die Firma EPOS BIO PARTNER SÜD GMBH (im Folgenden kurz EPOS genannt) all ihren Geschäftsbeziehungen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:

Allgemeine Verkaufsbedingungen der EPOS Bio Partner Süd GmbH

Stand Januar 2024

1. Vorbemerkung

Im Interesse einer geordneten, nachhaltigen und freundschaftlichen Beziehung zu unseren Kunden legen wir, die Firma EPOS Bio Partner Süd GmbH (nachfolgend „EPOS“) all unseren Geschäftsbeziehungen folgende Allgemeine Verkaufsbedingungen („AGB“) zugrunde.

2. Geltungsbereich

Die Angebote von EPOS richten sich ausschließlich an Unternehmer (B2B; nachfolgend „Besteller“ oder „Kunde“). Diese AGB gelten für die Auslieferung und Zustellung von Waren, die der Kunde bei EPOS über Telefon, Telefax, MDE-Gerät, via Web-Shop, über E-Mail oder mittels elektronischem Datenaustausch bei EPOS bestellt.

3. Lieferung

a) Für alle Lieferungen gelten ausschließlich diese AGB. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller auf seine Bedingungen verweist oder den Auftrag zu seinen Bedingungen bestätigt. Abweichende Vereinbarungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich. Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Preisänderungen und Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Aufschläge und Nachlässe werden gesondert geregelt. Die angegebenen Preise sind netto und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Geliefert wird jeweils solange der Vorrat reicht. Nicht lieferbare Artikel, Pfand, Transportmittel und Mehrwertsteuer sind im Mindestauftragswert nicht enthalten. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Der Kunde ist an seine schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung einen Monat lang gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme des Auftrags innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Ware bei Auslieferung vorbehaltlos angenommen wird. Eine eventuelle Ablehnung der Bestellung oder Lieferbarkeit teilen wir so bald als möglich mit.

b) Die Zustellung erfolgt durch EPOS oder von ihr benannte Speditionen innerhalb des jeweils gültigen Liefergebietes. EPOS behält sich vor, eine Lieferung abzulehnen, wenn die Lieferadresse außerhalb des gültigen Liefergebietes liegt oder der Kunde mangelnde Bonität aufweist. Das aktuelle Liefergebiet teilt Ihnen Ihr Kundenbetreuer gerne mit.

c) Die Gefahr der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an der Auslieferungsstelle an den Empfänger/Kunden über. EPOS gewährleistet, die bestellten Waren den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu verpacken und transportieren.

d) Der Mindestauftragswert (Netto-Warenwert) pro Bestellung beträgt € 200,-. Aufträge unter € 200,- Warenwert können leider nicht ausgeführt werden.

e) Für Aufträge

  • zwischen € 200,- und € 400,- stellen wir eine Servicepauschale von € 30,-,
  • zwischen € 400,- und € 550,- stellen wir eine Servicepauschale von € 20,-

je Auftrag in Rechnung.

f) Ab einem Auftragswert von € 550,- liefern wir frei Haus. Tiefkühl-Aufträge (TK), die per Spedition geliefert werden, sind separate Aufträge und haben ebenfalls die oben genannten Lieferkonditionen. Sonderpreise, Lieferrabatte und andere Sonderkonditionen sind im Einzelfall bei regelmäßiger und umsatzstarker Bestellung zu verhandeln. Sonderpreise für Produkte, die nicht geordert werden, verfallen automatisch nach sechs Monaten. Für Lieferungen außerhalb Deutschlands gelten je nach Lieferadresse des Kunden individuelle Mindestauftragswerte.

g) Die Lieferung der Waren erfolgt „frei Haus“ bei regelmäßiger Bestellung im Rahmen der Touren unserer Nachunternehmer bzw. per Spedition. Für verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung.

4. Gewährleistung

a) Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden, offensichtliche Mängel und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen. Transportschäden sind sofort vom Auslieferer auf dem Lieferschein zu bestätigen, da andernfalls kein Ersatz geleistet werden kann. Die Versicherungsbedingungen der Spediteure verlangen dies! Andere offensichtliche Mängel der Ware hat der Käufer uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen ab Lieferdatum, schriftlich anzuzeigen.

b) Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die beim Kunden durch unsachgemäße Behandlung, natürlichen Schwund, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige außergewöhnliche Witterungs- und Temperatur-Einflüsse sowie mikrobiologische Veränderung entstehen. Der Kunde hat zu beweisen, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, werden Sachmangelersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns wie auch gegen unsere Mitarbeiter und die Personen, deren wir uns zur Auslieferung der Waren bedienen, ausgeschlossen. Für Folgeschäden an anderen Waren oder Eigentum des Bestellers -insbesondere Schädlingsbefall, Fäulnis und dergleichen - wird nicht gehaftet.

5. Angaben zu Produkten

Alle von EPOS gemachten Angaben zu den angebotenen Produkten (auch über Allergene und Zusatzstoffe) basieren auf den Produktangaben der Hersteller. EPOS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Angebote in Prospekten, Anzeigen, Onlinemedien und Preislisten über Gewicht, Maße, Füllung und Preis sind freibleibend und werden erst verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein genannt werden oder hier ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Gewichtsverluste durch natürlichen Schwund, Lagerung und dergleichen sind nicht auszuschließen und gehen nicht zu unseren Lasten.

6. Transportmittel und Leergut

a) Paletten, Zwischenböden, Rollcontainer und TK-Boxen (nachfolgend ,,Transportmittel“) sowie Kisten, Kästen, Satten etc. (nachfolgend ,,Leergut“) bleiben im Eigentum von EPOS und werden dem Kunden als Sachdarlehen zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen.

b) Der Kunde hat das Leergut in ordnungsgemäßen (sortiert nach Güte, Art und Sorten) und unbeschädigten Zustand bei nächster Gelegenheit an EPOS zurückzugeben.

c) Ein für die Überlassung der Transportmittel von EPOS festgesetztes Pfand zzgl. Mehrwertsteuer wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

d) Bei Kästen, Flaschen und anderen Behältnissen, die Dritten gehören, belasten wir das uns berechnete Pfandgeld zzgl. Mehrwertsteuer weiter.

e) Das von uns berechnete Pfand wird dem Kunden bei Rückgabe wieder gutgeschrieben, wenn die Rückgabe an einen von uns Bevollmächtigten durch ordnungsgemäß quittierten Beleg nachgewiesen wird.

f) Sofern unverhältnismäßig viel mehr an Leergut zurückgegeben werden sollte, als überhaupt von uns bezogen worden ist, behalten wir uns eine befristete Aussetzung der Leergutrücknahme bis zum Ausgleich des Leergutkontos vor. Nach einer Frist von 3 Monaten gehen die Leihgegenstände in das Eigentum des Besitzers über. Für EPOS besteht dann keine Verpflichtung mehr, die Pfandgegenstände zurückzunehmen. Dies gilt insbesondere für Mehrwegtransportverpackungen.

7. Zahlung

a) Die Rechnung ist ohne Abzug sofort zahlbar. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.

b) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch Bankeinzug (SEPA-Firmenlastschriftmandat). In abgesprochenen Ausnahmen kann davon abgewichen werden. Für eine Rücklastschrift infolge nicht ausreichender Kontodeckung stellen wir Gebühren in Höhe von € 25,- in Rechnung.

c) Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich EPOS vor, entsprechend der Bonität des Kunden oder für den Fall des Verzuges des Kunden die von dem Kunden bestellte Ware nur gegen Barzahlung und/oder Barausgleich des offenen Forderungsbetrages durchzuführen.

d) EPOS behält sich vor, die Annahme von Schecks an Zahlung statt abzulehnen.

e) Im Falle des Zahlungsverzugs ist EPOS berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 9 % über Basiszinssatz ab Fälligkeit zu verlangen. Gleichzeitig werden alle Rechnungen – auch solche jüngeren Datums – sofort fällig. Das gleiche gilt bei Rücklastschrift, Zahlungseinstellung, Vergleich oder Insolvenz. EPOS ist berechtigt, für Mahnungen jeweils € 10,00 geltend zu machen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist, sowie zu Lasten des Käufers ein Inkassobüro mit der Beitreibung der Schuld zu beauftragen.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber auch aus früheren Käufen und sonstigen Verbindlichkeiten erfüllt sind. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, kann der Kunde insoweit Freigabe der Sicherheiten verlangen. Der Kunde ist, vom Eigenverbrauch abgesehen, berechtigt, über die Ware nur im normalen Geschäftsverkehr gegen angemessene Gegenleistung zu verfügen. Soweit der Kunde die Ware gegen Kredit verkauft, tritt er hiermit die erworbenen Forderungen gegen seine Käufer an uns ab. Alle anderen Verfügungen über die Waren, insbesondere Verpfändungen, sind dem Kunden untersagt. Pfändungen von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Außerdem tritt er sämtliche Ansprüche, die ihm wegen Beschädigung, Verschlechterung, Diebstahls oder Untergang der Ware aufgrund gesetzlicher Regelung oder vertraglicher Vereinbarung gegen Dritte, insbesondere Versicherungsgesellschaften, zustehen oder von ihm erworben wurden, an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt.

b) Bis zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten durch den Kunden sind wir berechtigt, sofortige Rückführung des eingeräumten Kredites zu verlangen, den Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren zu verbieten und, ohne dass eine Inanspruchnahme der Gerichte notwendig ist, die sofortige Rücklieferung der aus unseren Beständen stammenden Waren zu verlangen und diese selbst in Besitz zu nehmen, sobald wir erfahren, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers verschlechtern, wie z. B. bei Antrag auf Insolvenzeröffnung oder Eröffnung des Vergleichsverfahrens oder wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden sich nicht mit den bei Lieferung ermittelten Verhältnissen decken. Zum Zwecke der Rücknahme der Ware wird uns von dem Kunden unwiderruflich das Recht eingeräumt, seine Geschäfte und Lagerräume zu betreten und den Bestand der aus unseren Lieferungen stammenden Waren aufzunehmen. Stellt der Käufer vor Abdeckung seiner Verpflichtungen seine Zahlungen ein, machen wir von unserem Recht auf Aussonderung der Ware und der abgetretenen Forderungen Gebrauch.

9. Haftung

Die Haftung von EPOS ist auf den bestellten Warenwert begrenzt, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche nach dem Produktionsgesetz, bei welchen die gesetzlichen Vorschriften unberührt bleiben.

10. Rückgaberecht

Alle Lebensmittel sind von der Rückgabe ausgeschlossen, soweit es sich nicht um einen Fall der Gewährleistung handelt.

11. Schlussbestimmungen

a) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Ebersberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Darüber hinaus ist EPOS berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das am Sitz des Kunden zuständig ist.

b) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Ebersberg.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige/undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken.

Stand: 01.01.2024